2. Bisheriger Ablauf

„Den Planungsprozess gestalten die Grundstückseigentümer und Akteure der jeweiligen politischen Gemeinderatsfraktionen …“
(aus der früheren Homepage von Neubiberg)

Positive Entwicklungen gibt es für den nördlichsten Teil des Grünzugs Hachinger Tal im Bereich der Stadt München.

  • Das von der Stadt in Auftrag gegebene Klimagutachten für das bisherige Strukturkonzept bestätigt die Bedeutung des Hachinger Tals für den Kaltluftvolumenstrom nach München und auch als zusätzliches Kaltluftentstehungsgebiet.
  • Aufgrund des Klimagutachtens verzichtet der Stadtrat nach einstimmigem Beschluss vom 1.3.2023 auf die geplante Bebauung im Grünzug Hachinger Tal auf dem Stadtgebiet.
  • Die entsprechenden Referate der Stadt München sind beauftragt, bei weiterführenden Planungen im Grünzug außerhalb der Stadtgrenze, auch über den Regionalen Planungsverband, Stellungnahmen abzugeben mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Frischluftschneise Hachinger Tal vollständig zu erhalten und auf weitere Siedlungsentwicklungen im regionalen Grünzug zu verzichten.

Leider ist jedoch festzustellen:

  • Die Gemeinden Neubiberg und Taufkirchen werden voraussichtlich ihre Planungsabsichten im Grünzug weiterverfolgen und werden dabei von folgenden Nutznießern im Hintergrund bestärkt:
    • Neubiberg von den Grundeigentümern von Finck/Winterstein, die bei Umwandlung der heutigen Ackerflächen in Gewerbeflächen eine enorme Wertsteigerung verbuchen könnten.
    • Taufkirchen von der Staatsregierung, die für das Prestige-Vorhaben Luft- und Raumfahrt-Zentrum die Ansiedlung entsprechender Firmen vorantreiben will.
  • Entscheidungen durch maßgebliche Akteure werden häufig politisch und informell bereits vor den planungsrechtlichen Verfahren getroffen.
  • Maßgebliche Politiker und Institutionen weichen klimaökologische Vorgaben in meist intransparenten „Abwägungsprozessen“ auf.