2. Wie läuft das Planungsverfahren?

Interkommunale oder regionale Zusammenarbeit, Planung oder Kooperation wie in unserem Fall ist planungsrechtlich nicht scharf umrissen. Die Gestaltung dieser Zusammenarbeit liegt in der Hand der Akteure selbst. Sie kaufen hierzu in der Regel planerische bzw. verfahrensgestaltende Leistungen bei privaten Planungsunternehmen ein, wie das auch die Gemeinde Neubiberg und der Großgrundbesitzer gemacht haben. Das Stadtplanungsreferat der Stadt München hat sich dem offensichtlich angeschlossen. Entscheidungen zum Verfahren der Zusammenarbeit sind in erster Linie politisch geprägt und erst sehr nachrangig, wenn überhaupt, auch rechtlich gesteuert.

Die Regelungen des Planungsrechtes müssen zwar eingehalten werden. Wenn aber die Gemeinde- und Stadträte, die Regierung von Oberbayern, der Regionale Planungsverband und andere Stellen sich offiziell mit dem Vorhaben befassen, sind erfahrungsgemäß bereits die wichtigsten Entscheidungen schon informell getroffen. genau hierin liegt ein großes Problem dieser Art interkommunaler oder regionaler Abstimmung. Deshalb ist eine möglichst frühzeitige, massive und nachhaltige Information und Mobilisierung der betroffenen Menschen sehr wichtig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert